Autonomer Garten Hoole · Biel/Bienne

Erhalt der Grünfläche «Hoole»

Die Hoole an der Mettstrasse ist im amtlichen Katasterplan seit Generationen mit eigenem Namen verzeichnet — und war auf jeder uns vorliegenden Karte seit 1880 unbebautes Grün- und Gartenland. Nach geltendem Zonenplan ist sie Bauland. Wir fordern vom Stadtrat Biel/Bienne den dauerhaften, verbindlichen Schutz dieser Fläche.

146
Jahre durchgehend Grünfläche (1880–2026)
1'000.86 m²
amtlich vermessene Fläche «Hoole»
Amtlicher Katasterplan: Parzelle 4856 trägt im Grundbuch der Stadt Biel den Namen «Hoole»
Amtlicher Katasterplan der Stadt Biel: Die Parzellen Nr. 4856/4858 tragen den eingetragenen Flurnamen «Hoole». Grün markiert: ungefährer Umriss der genutzten Fläche.

Was wir vom Stadtrat verlangen

Die unterzeichnenden Petentinnen und Petenten ersuchen den Stadtrat der Stadt Biel/Bienne, sich für folgende Massnahmen einzusetzen:

Der Ort: wo und seit wann

«Hoole» ist kein Übername — der Flurname ist im amtlichen Grundbuch der Stadt Biel eingetragen (Grundstücke Nr. 4856/4858, Gesamtfläche gemäss Nutzungsvereinbarung 1'000.86 m²). Und er lässt sich zeitlich zurückverfolgen: von der Siegfriedkarte 1880 bis zum Orthofoto von heute.

Die Planbeilage zur Nutzungsvereinbarung

Die Stadt Biel (Liegenschaftsverwaltung) und der Autonome Garten Hoole haben die heutige Gartennutzung vertraglich festgehalten — inklusive amtlicher Planbeilage mit eingezeichneter Fläche.

Planbeilage zur Gebrauchsleihevertrag: rot umrandete Fläche «Hoole», 1000.86 m²
Planbeilage zur Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Biel und dem Autonomen Garten Hoole: 1'000.86 m².

Die Zeitreise: von 1880 bis heute

Grün markiert ist jeweils der ungefähre Umriss der Hoole-Parzellen. Vier von insgesamt 13 ausgewerteten Zeitpunkten:

Siegfriedkarte 1880: unbebautes Land
1880
Luftbild 1932: Chalet auf Nachbarparzelle, Hoole bleibt grün
1932
Luftbild 1975: Ersatzbau auf Nachbarparzelle, Hoole bleibt grün
1975
Luftbild 2024: Hoole heute als Garten
2024

146 Jahre, 13 Belege, ein Befund: Grün

Auf keiner einzigen Karten- oder Luftbildaufnahme zwischen 1880 und 2024 steht auf der im Kataster als «Hoole» verzeichneten Fläche ein Gebäude. Das 1929 erbaute und zwischen 1965 und 1975 abgerissene Chalet stand auf der direkt angrenzenden, separaten Bauparzelle an der Mettstrasse 6 — nicht auf der Hoole selbst. Seit mindestens 146 Jahren ist die Hoole damit durchgehend unbebautes Grün- und Gartenland.

Die vollständige Zeitreise mit allen 13 Aufnahmen und der Baugeschichte des benachbarten Chalets:

Geschichte der Hoole ansehen →

Quellen: amtlicher Katasterplan und Planbeilage zur Nutzungsvereinbarung (Stadt Biel); Zeitreise-Karten und -Luftbilder (Siegfriedkarte, LUBIS, SWISSIMAGE, Bundesamt für Landestopografie swisstopo) via map.geo.admin.ch. Grün eingezeichnete Umrisse sind Annäherungen, keine vermessungsgenaue Darstellung.

Petition und Unterschriftsbogen

Direkt hier durchblättern — oder im neuen Tab öffnen, drucken und den Link mit anderen teilen.

Die Petition (4 Seiten)

Unterschriftsbogen zum Sammeln

Auch als zweisprachiger Sammelbogen (DE/FR) verfügbar:

Zweisprachiger Bogen (DE/FR) ↗

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Warum die Hoole geschützt werden muss

Vier eigenständige Gründe — ökologisch, historisch, sozial und planungsrechtlich.

🐸 Ökologischer Wert

Die Hoole beherbergt den schwarzen Molch (Alpenmolch, Ichthyosaura alpestris), geschützt nach eidgenössischer NHV, sowie weitere Amphibien, Insekten, Bestäuber, Klein- und Brutvögel, Igel, Eidechsen und eine vielfältige Kraut- und Gehölzvegetation — ein naturnahes Trittsteinbiotop mitten in der Stadt.

Die Stadt Biel hat mit ihrem Aktionsplan Biodiversität 2021–2024 bereits CHF 600'000 gezielt in die ökologische Aufwertung von Lebensräumen investiert — mit ausdrücklichem Fokus auf stark bedrohte Arten wie Amphibien. Die Hoole ist der naheliegendste Ort, diese eigene städtische Priorität umzusetzen.

Quelle Aktionsplan: Medienbericht nau.ch, 2020; Laufzeit 2021–2024, Nachfolgekredit nicht bestätigt.

📜 Historische Bedeutung

«Hoole» ist ein amtlich verzeichneter Flurname mit mindestens 146 Jahren dokumentierter, durchgehend unbebauter Nutzung — und damit Teil der Bieler Quartiergeschichte, die sich nicht durch eine Überbauung ersetzen lässt. Überliefert ist zudem eine Vielfalt an Nutzbäumen (Kirschen, Kirschpflaumen, Zwetschgen, Birnen) und wildem Meerrettich; die genaue Geschichte der Pflanzungen und alten Gartenmauern ist nicht lückenlos dokumentiert.

Ganze Geschichte & offene Fragen →

🤝 Gesellschaftlicher Nutzen

Gesundheit, Begegnung, Bildung, Klimaanpassung, Ernährungssouveränität: Die Hoole wird heute aktiv als kostenloser, niederschwelliger Begegnungsort genutzt — beim monatlichen Apéro, Frühjahrsputz, Sommerfest und der Herbsternte-Feier. Unversiegelte, begrünte Flächen kühlen zudem die Umgebung und mindern Hitzeinseln in einem sich verdichtenden Quartier.

⚠️ Bauland heute — Dringlichkeit

Nach geltendem Zonenplan ist die Hoole Bauland — eine Überbauung ist damit rechtlich jederzeit möglich. Das Raumplanungsgesetz (Art. 3 RPG) verlangt zwar ausreichende Erholungsräume bei der Siedlungsverdichtung, doch nur eine ausdrückliche Unterschutzstellung schafft verbindlichen Schutz. Was heute versiegelt wird, kann morgen nicht zurückgewonnen werden — deshalb braucht es den Entscheid des Stadtrats jetzt, nicht erst bei einem konkreten Bauprojekt.

Worauf sich die Petition stützt

Die Petition stützt sich auf das in Artikel 33 der Bundesverfassung verankerte Petitionsrecht sowie auf die einschlägigen Bestimmungen der Gemeindeordnung der Stadt Biel/Bienne. Unterzeichnen können alle Personen, unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit.

«Jede Person hat das Recht, Petitionen an Behörden zu richten; ihr darf daraus kein Nachteil erwachsen.» Art. 33 Bundesverfassung

Warum eine Petition — und warum jetzt?

Eine förmliche Einsprache gegen eine Überbauung ist erst möglich, sobald ein konkretes Baugesuch für die Hoole eingereicht wird — dann ist es oft schon zu spät, um den Charakter des Ortes grundsätzlich zu verhandeln. Die Petition wirkt proaktiv: Sie fordert die Unterschutzstellung, bevor es ein Bauprojekt gibt, und richtet sich direkt und formell an den Stadtrat, der schriftlich Stellung nehmen muss.

Eine Petition hat zudem die niedrigste Hürde aller politischen Instrumente: Es braucht keine Mindestzahl Unterschriften, kein Stimmrecht, keine Schweizer Staatsangehörigkeit und keine Gebühr — unterschreiben kann jede Person, die in Biel lebt oder dem Anliegen etwas abgewinnen kann, ob achtjährig oder hundertjährig. Gerade in einem Quartier mit vielen Menschen ohne Schweizer Pass ist das entscheidend: Eine Volksinitiative oder ein Referendum stünde ihnen nicht offen, die Petition schon.

Rechtlich bindend ist eine Petition nicht — der Stadtrat muss sie entgegennehmen und beantworten, aber nicht umsetzen. Ihre Kraft liegt in der Öffentlichkeit: viele Unterschriften machen sichtbar, dass der Erhalt der Hoole kein Anliegen einzelner ist, sondern des Quartiers — und das erhöht den politischen Druck, bevor über eine Bebauung überhaupt entschieden wird.

Jetzt unterschreiben

Online auf Campax oder klassisch auf Papier im Quartier — jede Unterschrift zählt. Drei Wege, dabei zu sein:

🌱 Online unterschreiben auf Campax

Die schnellste Art, dabei zu sein — eine Minute, keine Druckerei nötig. Mit anderen teilen macht aus einer Unterschrift zehn.

Zur Campax-Petition →

Unterschriftsbogen herunterladen

Ausdrucken, unterschreiben (auch mit Nachbar*innen, Freund*innen und Familie) und per Post oder E-Mail zurücksenden.

Unterschriftsbogen (DE) →

Direkt Kontakt aufnehmen

Du möchtest eine Unterschriftenliste im eigenen Umfeld sammeln, hast Fragen oder eigene Hinweise zur Hoole? Meld dich — wir freuen uns.

kontakt@hoole.ch →

Datenschutz: Angaben auf Unterschriftsbogen werden ausschliesslich für die Petition an den Stadtrat Biel/Bienne verwendet und nicht auf dieser Website gespeichert oder verarbeitet.